Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Technische Universität Dortmund ist bemüht, die Website LeseKI:DS im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu machen. Grundlage sind insbesondere die Anforderungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der BITV NRW. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu reduzieren.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte oder Funktionen sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei. Dazu können insbesondere gehören:
- PDF Dokumente, die nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet sind, zum Beispiel Projektflyer oder Informationsmaterialien.
- Einzelne Bedienelemente mit zu geringem Kontrast oder nicht optimal sichtbarem Tastaturfokus.
- Darstellungen, bei denen bei starker Vergrößerung oder geänderten Textabständen Inhalte überlappen oder abgeschnitten werden können.
- Vereinzelt fehlende oder nicht optimale Alternativtexte für Grafiken.
Barrieren melden und Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Barrierefreiheit erfragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne:
Projektkontakt: info@lesekids.schule
Institut: office.ifs.fk12@tu-dortmund.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie ein Schlichtungsverfahren anstoßen. In Nordrhein-Westfalen ist dafür die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik zuständig. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Ombudsstelle barrierefreie IT (NRW):
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Informationen: www.mags.nrw